Probenahme

Für eine Probenahme von PCP und Lindan stehen der GSA die folgenden Probenahmesysteme zur Verfügung:

  • PM4-2 mit einer Kartusche nach VDI 2463/7 (ortsfeste Probenahme)
  • GSA50 mit einer Kartusche nach VDI 2463/7 (ortsfeste Probenahme)

Die ortsfeste Probenahme erfolgt üblicherweise mit dem GSA Messgerät PM4-2.

Die mit PCP und Lindan beladene Luft wird mittels einer volumenstromgeregelten Pumpe, der PM4-2, mit einem Volumenstrom von 46 l/min angesaugt. Wir empfehlen hierbei eine Messdauer von 2 h. Durch die Kartusche werden PCP und Lindan aus der Luft angesaugt und adsorbiert.

Als Filtermedium werden ein bindemittelfreier Glasfaserfilter und zwei Polyurethanschäume, jeweils mit einem Durchmesser von 50 mm, verwendet.

 

Analyse

Die analytische Bestimmung erfolgt mittels HRGC/LRMS (high-resolution gas chromatography/low-resolution mass spectrometry).

 

Grenzwert

Von der Innenraumkommission wurden zwei Richtwerte für PCP und Lindan in der Innenraumluft festgelegt:

Richtwert I: 0,1 µg/m3

Richtwert II: 1 µg/m3

Richtwert I (Vorsorgerichtwert); bei Einhalten des Richtwertes I sind auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten,

Richtwert II (Gefahrenwert); bei Erreichen bzw. Überschreiten des Richtwertes II besteht unverzüglich Handlungsbedarf.

Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude oder durch verändertes Nutzerverhalten. Der Richtwert I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.

Stationäre Messung von PCP und Lindan
Stationäre Messung von PCP und Lindan