Probenahme
Für eine Probenahme von Benzo(a)pyren und weiteren schwerflüchtigen PAK steht bei der GSA folgendes Probenahmesystem zur Verfügung:
- SG10-2 mit Gesamtstaubkopf (GSP10) für die personengetragene und ortsfeste Probenahme
Bei der personengetragenen und ortsfesten Probenahme wird die mit Benzo(a)pyren und weiteren schwerflüchtigen PAK beladene Luft mittels einer batteriebetriebenen und volumenstromgeregelten Pumpe (SG10-2) bei einem Volumenstrom von
10 l/min angesaugt. Wir empfehlen eine Messdauer von 2 h. Die mit Benzo(a)pyren und weiteren schwerflüchtigen PAK beladene Luft durchströmt den PTFE-Filter, von 2 µm Porengröße, auf welchem Benzo(a)pyren und weitere schwerflüchtige PAK abgeschieden werden.
Analyse
Anschließend erfolgt die analytische Bestimmung mittels HPLC (Hochleistungsflüssigchromatographie und Fluoreszenzdetektion). Die quantitative Bestimmung erfolgt anhand von Mehrpunktkalibrierungen mit externem Standard.
Grenzwert
– Benzo(e)pyren
– Benzo(b)fluoranthen
– Benzo(k)fluoranthen
– Benzo(a)pyren
– Dibenz(a,h)anthracen
– Benzo(ghi)perylen
– Indeno(1,2,3-cd)pyren
Außer Benzo[ghi]perylen sind alle aufgelisteten PAK als karzinogen eingestuft.
Nach TRGS 906 ist es zulässig, als Bezugssubstanz für Pyrolyseprodukte mit krebserzeugenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen die Verbindung Benzo(a)pyren zu wählen. Benzo(a)pyren ist für den Menschen eingestuft als:
– Karzinogenität 1B
– Keimzellmutagenität 1B
– Reproduktionstoxizität 1B
Für die Tätigkeiten mit Benzo(a)pyren in PAK-Gemischen wurde eine stoffspezifische Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) festgelegt:
– Toleranzkonzentration = 700 ng/ m³
– Akzeptanzkonzentration = 70 ng/ m³