Probenahme
Für die Probenahme von E-Staub können folgende Probenahmesysteme eingesetzt werden:
- SG10-2 mit GSP3.5 (personengetragene Probenahme)
- SG5100ex mit GSP3.5 (personengetragene Probenahme)
- PM4-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probenahme)
- VC25-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probennahme)
Die personengetragene Probenahme erfolgt üblicherweise mit dem GSA Messgerät SG10-2 und GSP3.5 oder dem SG5100ex mit GSP3.5.
Die mit Staub beladene Luft wird mittels einer batteriebetriebenen Pumpe (SG10-2) mit einem Volumenstrom von 3,5 l/min (210 l/h) angesaugt. Wir empfehlen eine Messdauer von 2 h, damit ein Volumen von 0,42 m³ erreicht wird, um 1/10 des Grenzwertes (10 mg/m³) nachweisen zu können. Die mit E-Staub beladene Luft durchströmt einen Membranfilter. Es handelt sich hierbei um einen bindemittelfreien Glasfaserfilter von 37 mm Durchmesser, auf welchem der Staub abgeschieden wird.
Die ortsbezogene Probenahme erfolgte mittels eines volumenstromgeregelten Probenahmegerätes mit IFA-E-Staub-Probenahmesystem (PM4-2) mit einem Volumenstrom von 4 m³/h bzw. IFA-E-Staub-Probenahmesystem (VC25-2) mit einem Volumenstrom von 22,5 m³/h. Hierbei empfehlen wir eine Messdauer von 2 h.
Als Filtermedium wird ein unter definierten Bedingungen (Temperatur und Luftfeuchte) eingewogener bindemittelfreier Glasfaser-Filter, mit einem Durchmesser von 70 mm bzw. ein bindemittelfreier Glasfaser-filter mit einem Durchmesser von 150 mm verwendet.
Analyse
- Elektronische Analysenwaage Mettler Toledo XPR 105 mit Ionisationsmodul
- Hydrothermograph (Firma Testo/ testo Saveris 2)
Vorbereitung der Filter
Vor der Probenahme muss das Leergewicht der Filter bestimmt werden.
Die Filter werden 48 Stunden lang im Wägebereich bei einer relativen Luftfeuchte von 40 % – 55 % und einer Temperatur von 22 °C – 28 °C ausgelegt. Diese Lagerung wird als Konditionierung bezeichnet. Nach der Konditionierung werden die Filter gewogen und die Ergebnisse protokolliert.
Analytische Bestimmung
Die beaufschlagten Filter werden 48 Stunden lang im Wägebereich (bei einer relativen Luftfeuchte 40 % – 55 % und einer Temperatur von 22 °C – 28 °C) ausgelegt. Nach der Konditionierung werden die Filter gewogen. Die Blindfilter sind auf die gleiche Weise zu behandeln.
Die Masse des E-Staubes wird durch Differenzwägung, der Wägung der konditionierten Filter vor und nach der Probenahme ermittelt.
Die Bestimmungsgrenze für den Glasfaserfilter, bindemittelfrei mit 37 mm Durchmesser, liegt bei 0,1 mg. Für den bindemittelfreien Glasfaserfilter mit 70 mm Durchmesser bei 0,2 mg und einem bindemittelfreien Glasfaserfilter mit 150 mm Durchmesser bei 0,3 mg absolut.
Grenzwert
Der Arbeitsplatzgrenzwert gemäß TRGS 900 liegt für die einatembare Fraktion
(E-Staub) bei 10 mg/m³.