Probenahme

Bei der GSA stehen zur Probenahme von A-Staub die folgenden Probenahmesysteme zur Verfügung:

  • SG10-2 mit FSP-10 (personengetragene Probenahme)
  • PM4-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probenahme)
  • VC25-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probennahme)

Die personengetragene Probenahme erfolgt üblicherweise mit den GSA Messgeräten SG10-2 und FSP10.
Die mit Staub beladene Luft wird mit einer batteriebetriebenen Pumpe (SG10-2) mit einem Volumenstrom von 10 l/min (600 l/h) angesaugt. Wir empfehlen eine Messdauer von 4 h, damit ein Volumen von 2,4 m³ erreicht wird, um 1/10 des Grenzwertes (1,25 mg/m³) nachweisen zu können. In einem Zyklon (FSP-10) wird der grobe Staub in einem Auffangbecher ausgeschieden und die noch mit A-Staub beladene Luft durchströmt einen Membranfilter (Cellulosenitrat-Filter mit 8 µm Porengröße und 37 mm Durchmesser), auf welchem der Staub abgeschieden wird.

Die ortsbezogene Probenahme erfolgt mittels eines volumenstromgeregelten Probenahmegerätes mit IFA-A-Staub-Probenahmesystem (PM4-2A) mit einem Volumenstrom von 4 m³/h bzw. mit IFA-A-Staub-Probenahmesystem (VC25-2) mit einem Volumenstrom von 22,5 m³/h. Wir empfehlen eine Messdauer von 2 h. Als Filtermedium wird ein unter definierten Bedingungen (Temperatur und Luftfeuchte) eingewogener Cellulosenitrat-Filter mit 8 µm Porenweite und einem Durchmesser von 70 mm bzw. ein Cellulosenitrat-Filter mit 8 µm Porenweite und einem Durchmesser von 150 mm verwendet.

 

Analyse

− Elektronische Analysenwaage Mettler Toledo XPR 105 mit Ionisationsmodul
− Hydrothermograph (Firma Testo/ testo Saveris 2)

 

Vorbereitung der Filter

Vor der Probenahme muss das Leergewicht der Filter bestimmt werden.
Die Filter werden 48 Stunden lang im Wägebereich mit relativer Luftfeuchte von 40 % – 55 % und einer Temperatur von 22 °C – 28 °C ausgelegt. Diese Lagerung wird als Konditionierung bezeichnet. Nach der Konditionierung werden die Filter gewogen und die Ergebnisse protokolliert.

 

Analytische Bestimmung

Die beaufschlagten Filter werden 48 Stunden lang im Wägebereich, bei einer relativen Luftfeuchte 40 % bis 55 % und einer Temperatur von 22 °C – 28 °C, ausgelegt. Nach der Konditionierung werden die Filter gewogen. Die Blindfilter sind auf dieselbe Weise zu behandeln.
Die Masse des A-Staubes wird durch Differenzwägung (Wägung der konditionierten Filter vor und nach der Probenahme) ermittelt. Die Bestimmungsgrenze für den Cellulosenitrat-Filter von 37 mm Durchmesser liegt bei 0,3 mg, für den Cellulosenitrat-Filter von 70 mm Durchmesser bei 0,6 mg und für den Cellulosenitrat-Filter von 150 mm Durchmesser bei 1,2 mg absolut.

 

Grenzwert

Der Arbeitsplatzgrenzwert gemäß TRGS 900 liegt für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) bei 1,25 mg/m³.

Personengetragene Messung von A-Staub
Personengetragene Messung von A-Staub
Stationäre Messung von A-Staub
Stationäre Messung von A-Staub
Gravimetrie A-Staub
Gravimetrie A-Staub
Probenträger A-Staub
Probenträger A-Staub