Probenahme

In der GSA stehen zur Probenahme von Dieselmotoremissionen folgende Probenahmesysteme zur Verfügung:

  • SG10-2 mit FSP10 (personengetragene Probenahme)
  • PM4-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probenahme)

Die personengetragene Probenahme wird üblicherweise mit den GSA Messgeräten SG10-2 und FSP10 durchgeführt.

Mit einer batteriebetriebenen Pumpe, der SG10-2, wird die mit Staub beladene Luft mit einem Volumenstrom von 10 l/min bei einer Leistung von 600 l/h angesaugt. Wir empfehlen eine so lange wie mögliche Messdauer, da ein Volumen von 12 m³ benötigt wird, um 1/10 des Grenzwertes nachweisen zu können. In einem Zyklon, wie dem FSP-10, wird der grobe Staub in einem Auffangbecher ausgeschieden. Die noch mit A-Staub beladene Luft durchströmt einen Membranfilter, einen geglühten bindemittelfreien Glasfaser-Filter bzw. Quarzfaser-Filter mit 37 mm Durchmesser, auf welchem der Staub abgeschieden wird.

Die ortsbezogene Probenahme erfolgt mittels eines volumenstromgeregelten Probenahmegerätes mit IFA-A-Staub-Probenahmesystem (PM4-2A) mit einem Volumenstrom von 4 m³/h. Wir empfehlen eine Messdauer von mindestens 3 h, damit ein Volumen von 12 m³ erreicht wird, um 1/10 des Grenzwertes d.h. 0,05 mg/m³ nachweisen zu können.

Als Filtermedium wird ein bindemittelfreier Glasfaserfilter oder ein Quarzfaserfilter, mit einem Durchmesser von 70 mm verwendet.

 

Analyse

  • Coulomat 702 der Firma Ströhlein

Vorbereitung der Filter

Die bindemittelfreien Glasfaserfilter werden in einem Muffelofen bei 500 °C über 12 Stunden ausgeglüht, um diese von jeglichen organischen Resten zu befreien. Die Quarzfaserfilter werden in einem Muffelofen bei 650 °C über 12 Stunden oder bei 800 °C über 4 Stunden ausgeglüht, um sie von jeglichen organischen Resten zu befreien.

 

Analytische Bestimmung

Durch eine Analyse in zwei Teilschritten lässt sich eine getrennte Bestimmung des OC und der verbleibenden Rußkomponente, des elementaren Kohlenstoffs (EC), erzielen. Im ersten Teilschritt werden die bei 500 °C verdampfbaren bzw. flüchtigen Komponenten im Stickstoffstrom über Platin / Kupferoxid geführt. Der im Gasstrom enthaltene oxidierbare Kohlenstoff wird hierbei zu Kohlendioxid umgesetzt. Nach Beendigung des ersten Teilschrittes wird der verbliebene Kohlenstoff bei 650 °C bzw. 800 °C über Platin oder Kupferoxid im Sauerstoff verbrannt und zu Kohlendioxid umgesetzt.

Die Bestimmungsgrenze liegt bei 0,06 mg pro Komponente absolut. Für diese Analytik ist ein Blindwert zwingend erforderlich.

 

Grenzwert

Gemäß der TRGS 900 ist der Arbeitsplatzgrenzwert für Dieselmotoremissionen mit Dieselrußpartikel als EC (elementarer Kohlenstoff) bei 0,05 mg/m³.

Die Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber Abgasen von Dieselmotoren werden als krebserzeugend eingestuft.

Wird der Arbeitsplatzgrenzwert für Dieselrußpartikel eingehalten, so sind im Allgemeinen keine akuten oder chronischen Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten zu erwarten. Damit liegt im Allgemeinen bei Einhaltung des AGW für Dieselrußpartikel keine krebserzeugende Tätigkeit nach TRGS 906 vor.

Vorbereitung Probenträger DME
Vorbereitung Probenträger DME
Probenträger DME
Probenträger DME
Probenahme DME
Probenahme DME
Coulomat in Betrieb
Coulomat in Betrieb