Probenahme
In der GSA stehen zur Probenahme von KSS die folgenden Probenahmesysteme zur Verfügung:
- SG10-2 mit PGP GGP3.5 (personengetragene Probenahme)
- SG5100ex mit PGP GGP3.5 (personengetragene Probenahme)
Die personengetragene sowie die stationäre Probenahme erfolgt üblicherweise mit dem GSA Messgerät SG10-2 und PGP GGP3.5 oder dem SG5100ex mit PGP GGP3.5.
Die mit Staub beladene Luft wird mit einer batteriebetriebenen Pumpe (SG10-2) und einem Volumenstrom von 3,5 l/min (210 l/h) angesaugt. Wir empfehlen eine Messdauer von mindestens 2 h, damit ein Volumen von 0,42 m³ erreicht wird, um 1/10 des Grenzwertes (10 mg/m³) nachweisen zu können. Die mit Kühlschmierstoffen beladene Luft durchströmt einen Membranfilter, ein bindemittelfreier Glasfaserfilter mit 37 mm Durchmesser, auf dem die Ölnebel/ Aerosole abgeschieden werden. Zudem auf eine mit 3 g XAD gefüllte Kartusche, auf der die Öldämpfe abgeschieden werden.
Analyse
- FTIR-Spektrometer Spectrum TWO und Spectrum 100 der Fa. Perkin Elmer
Vorbereitung des Probenahmesystems für die Analytik
Der Membranfilter, ein bindemittelfreier Glasfaserfilter mit 37 mm Durchmesser sowie die 3 g XAD werden über 16 h mit 10 ml Tetrachlorethylen benetzt, um die Fraktion der Kühlschmierstoffe in das Tetrachlorethylen zu überführen, d.h. zu extrahieren.
Analytische Bestimmung
Als Sammelphasen werden ein Glasfaserfilter (bindemittelfrei) von 37 mm Durchmesser zur Erfassung der Aerosole sowie 3 g XAD-2 nachgeschaltet, mit einer Korngröße von 0,5 – 0,9 mm zur Erfassung der Dampfphase.
Zur Bestimmung der Konzentration von Kühlschmierstoffen wird der Glasfaserfilter und das XAD-2 getrennt in verschließbare Glasgefäße überführt. Dann mit 10 ml Tetrachlorethen überschichtet und verschlossen über 16 Stunden bei Raumtemperatur stehen gelassen. Anschließend wird filtriert und das Filtrat in eine Quarzküvette überführt.
Die Analyse erfolgt mit einem FT-IR-Spektrometer, Modell Spektrum 100 der Firma Perkin Elmer, mit einer Auflösung von 2 cm-1 und 20-facher Spektrenaddition. Nach Substraktion des Lösemittelspektrums wird der Bereich der aliphatischen CH-Valenzschwingungen von 2800 cm-1 bis 3000 cm-1 integriert.
Kalibriert wird nach der Methode der Standard-Kalibrierung mit Lösungen des am Probenahmeorts eingesetzten Stoffes. Die Berechnung der Massenkonzentration erfolgt mittels Division der gefundenen Masse durch das Probevolumen.
Beurteilungsmaßstab gemäß DGUV 109-003
Derzeit ist in den aktuellen technischen Regeln für Gefahrstoffe nach TRGS 900 kein gültiger Arbeitsgrenzwert für „Kühlschmierstoffe“ festgelegt.
Die DGUV Regel 109-003 (Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, bisher: BGR/GUV-R 143) gibt jedoch einen Beurteilungsmaßstab für Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen an.
Dieser legt die Obergrenze für KSS-Konzentrationen in der Atemluft für diese Fälle:
– Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe mit einem Flammpunkt > 100 °C bei der Metallbearbeitung
– Wassergemischte Kühlschmierstoffe bei der Metallbearbeitung und bei der Glas- und Keramikbearbeitung, wassermischbare und wassergemischte Umformschmierstoffe auf 10 mg/m³ fest.
Diese Konzentration von Kühlschmierstoffen in der Luft von Arbeitsbereichen ist nach dem derzeitigen Stand der Technik in den betroffenen Branchen und Bereichen erreichbar. Bei Unterschreiten dieser Konzentrationen ist davon auszugehen, dass keine weiteren Maßnahmen nach dem abgestuften Konzept, nach DGUV Regel 109-003 Abschnitt 6.3.3, notwendig sind.