Dieses Verfahren ist als diskontinuierliches Verfahren an Arbeitsplätzen zur Bestimmung von lungengängigen Asbestfasern und anderen anorganischen Fasern mit einer 5 µm Mindestlänge erprobt. Es ist von Berufsgenossenschaften anerkannt.

Die Probenahme kann abhängig von der Aufgabenstellung personenbezogen (Probenhalter wird im Atembereich des Arbeitnehmers angebracht) oder ortsfest (Messgerät wird im zu beurteilenden Bereich aufgestellt) erfolgen. Die Probenahmedauer ist dabei so zu wählen, dass die Messergebnisse für die Beurteilung der Situation gemäß Messaufgabe repräsentativ sind.

Zur Probenahme werden goldbedampfte Kernporenfilter mit einer Porenweite von 0,8 µm eingesetzt. Für die Probennahme laut DGUV Information 213-546 gibt es zwei geeignete Systeme:

  1. Monitor (mit 25 mm Ø)
    Bei diesem System ist ein Volumenstrom von 1 l/min am Probenahmegerät (GSA 5100 oder GSA 3500) einzustellen.
  2. PGP-Kassette (mit 37 mm Ø)

Bei diesem System ist ein Volumenstrom von 2 l/min am Probenahmegerät (GSA 5100 oder GSA 3500) einzustellen.

Die beprobten Filter werden im Labor auf einen Aluminium-Probenträger aufgeklebt und mit Sauerstoffplasma behandelt. Hierbei wird auf dem Filter befindliches organisches Material entfernt. Dadurch wird die Sichtbarkeit feiner Fasern stark verbessert.

Die Auswertung wird mittels einem Rasterelektronenmikroskop mit EDX- (Energiedispersive Röntgenanalyse) Detektor durchgeführt. Dabei werden die Filter, gemäß der Richtlinie, abgesucht. Danach die gefundenen Fasern ausgezählt. Dann diese bestimmten Klassen wie Asbest, sonstige anorganische Fasern oder Gips zugeordnet. Ein eigens dafür entwickeltes Zählprogramm und das erfahrene GSA Personal garantieren eine schnelle und zuverlässige Auszählung.

Die Nachweisgrenze der durchgeführten Messungen hängt unmittelbar von der Probenahmedauer ab. Für Asbest, bei ASI-Arbeiten und ohne Schutzmaßnahmen, gilt ein AGW von 10.000 F/m³. Sollte dieser Grenzwert durch die Nachweisgrenze der normalen Filterauswertung nicht erreicht werden, wird die Nachweisgrenze mit erhöhten Zählaufwand die Filterauswertung verbessert.

(Bildquelle: DGUV Information 213-546)