Bei gemäß IFA-Verfahren 7487 erfolgter Analyse wird mittels eines Rasterelektronenmikroskops (REM) und der energiedispersiven Röntgenmikroanalyse (EDX) eine zuvor bestimmte Menge pulverförmiger Substanz auf faserförmige Partikel mit Asbest-Spektren analysiert. Dieses Verfahren hat den Schwerpunkt auf die Asbest-Gehaltsbestimmung in mineralischen Rohstoffen.

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang IV II Nr. 1 gilt der angegebene Grenzwert von 0,1 % Massengehalt an Asbest in asbesthaltigen Gefahrstoffen, die nicht hergestellt und verwendet werden dürfen.

Mineralische Rohstoffe gelten als asbestfrei, wenn die Bestimmung des Massengehalt an freien Asbestfasern unterhalb von 0,008 % Massengehalt, als Nachweisgrenze des Verfahrens unter Standardbedingungen ist. Zudem muss dies nach TRGS 517 in mindestens drei Bestimmungen des Massengehalts von mindestens 30 Tagen Abstand nachgewiesen sein.

 
Dieses Verfahren ist für Proben mit Partikelgrößen unter ca. 100 µm geeignet. Es umfasst die meisten Pulver und Puder sowie einatembare Stäube. Wenn die Probe diese Bedingung nicht erfüllt, so wird diese vor der weiteren Analyse zerkleinert. Ein Teil der Probe wird aufgewogen und in Suspension gebracht. Eine Teil der Suspensionsmenge wird pipettiert und gefiltert. Die Auswertung wird erfolgt mit einem Rasterelektronenmikroskops (REM) und der energiedispersiven Röntgenmikroanalyse (EDX).

Die Nachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 0,008 %. Sie erfüllt somit die Anforderungen von TRGS 517.

Gestein
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