Die Probenahme von Metallen kann sowohl in der einatembaren Fraktion, dem E-Staub, als auch in der alveolengängigen Fraktion von A-Staub erfolgen. Die geeignete Probenahme hängt davon ab, in welcher Fraktion der Arbeitsplatzgrenzwert zu überprüfen ist.
Probenahme
In der GSA stehen zur Probenahme von E-Staub die folgenden Probenahmesysteme zur Verfügung:
- SG10-2 mit GSP3,5 (personengetragene Probenahme)
- SG5100ex mit GSP3,5 (personengetragene Probenahme)
- PM4-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probenahme)
- VC25-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probennahme)
Bei der GSA können zur Probenahme von A-Staub die folgenden Probenahmesysteme eingesetzt werden:
- SG10-2 mit FSP-10 (personengetragene Probenahme)
- PM4-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probenahme)
- VC25-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probennahme)
Das Probenahmevolumen für die Messung hängt von dem zu überprüfenden Arbeitsplatzgrenzwert ab.
Als Beispiel können folgende Schwermetalle von einer Probe analysiert werden:
Arsen, Cadmium, Kobalt, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Zinn, Thallium, Zink
Analytik
Die Probenvorbereitung erfolgt nach DIN 16711-1 (04/2014) zur „Bestimmung von Metall – Mikrowellenaufschluss“. Die Probe wird homogenisiert und mittels Totalaufschluss in der Mikrowelle in Hochdruckgefäßen aufgearbeitet.
Anschließend erfolgt die quantitative Bestimmung nach DIN EN ISO 17294-2 (01/2017) bez. der „Bestimmung von 62 Elementen durch ICP-MS“ Massenspektrometer mit induktiv gekoppelten Plasma. Als interne Standards kommen Rhodium und Rhenium zum Einsatz. Die Kalibrierung des ICP-MS wird einfach-linear anhand des Multielementstandards durchgeführt.
Beispiele für Beurteilungsmaßstäbe von krebserzeugenden Metallen TRGS 910
Stoff | Beurteilungsmaßstab |
Arsenverbindungen, als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft | TK 8,3 μg/m³ (E)
AK 0,83 μg/m³ (E) |
Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen, als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft | TK 1,0 μg/m³ (E)
AK 0,16 μg/m³ (A) |
Cobalt und Cobaltverbindungen, als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft | TK 5,0 μg/m³ (A)
AK 0,5 μg/m³ (A) |
Die Arbeitsplatzgrenzwerte für die meisten Metalle regelt die TRGS 900.
Beispielsweise besitzen Mangan und seine anorganischen Verbindungen dort einen AGW von 0,02 mg/m³ in der alveolengängigen Fraktion (A-Staub). Der Wert von 0,2 mg/m³ gilt für die einatembare Fraktion von E-Staub. Beryllium und Berylliumverbindungen haben den AGW von 0,06 µg/m³ in der alveolengängigen Fraktion (A-Staub) sowie den Wert 0,16 µg/m³ in der einatembaren Fraktion (E-Staub).