Die Probenahme von Metallen kann sowohl in der einatembaren Fraktion, dem E-Staub, als auch in der alveolengängigen Fraktion von A-Staub erfolgen. Die geeignete Probenahme hängt davon ab, in welcher Fraktion der Arbeitsplatzgrenzwert zu überprüfen ist.
 

Probenahme

In der GSA stehen zur Probenahme von E-Staub die folgenden Probenahmesysteme zur Verfügung:

  • SG10-2 mit GSP3,5 (personengetragene Probenahme)
  • SG5100ex mit GSP3,5 (personengetragene Probenahme)
  • PM4-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probenahme)
  • VC25-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probennahme)

 
Bei der GSA können zur Probenahme von A-Staub die folgenden Probenahmesysteme eingesetzt werden:

  • SG10-2 mit FSP-10 (personengetragene Probenahme)
  • PM4-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probenahme)
  • VC25-2 mit Feinstaubkopf (ortsfeste Probennahme)

Das Probenahmevolumen für die Messung hängt von dem zu überprüfenden Arbeitsplatzgrenzwert ab.

Als Beispiel können folgende Schwermetalle von einer Probe analysiert werden:

Arsen, Cadmium, Kobalt, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Zinn, Thallium, Zink

 

 Analytik

Die Probenvorbereitung erfolgt nach DIN 16711-1 (04/2014) zur „Bestimmung von Metall – Mikrowellenaufschluss“. Die Probe wird homogenisiert und mittels Totalaufschluss in der Mikrowelle in Hochdruckgefäßen aufgearbeitet.

 
Anschließend erfolgt die quantitative Bestimmung nach DIN EN ISO 17294-2 (01/2017) bez. der „Bestimmung von 62 Elementen durch ICP-MS“ Massenspektrometer mit induktiv gekoppelten Plasma. Als interne Standards kommen Rhodium und Rhenium zum Einsatz. Die Kalibrierung des ICP-MS wird einfach-linear anhand des Multielementstandards durchgeführt.

 

Beispiele für Beurteilungsmaßstäbe von krebserzeugenden Metallen TRGS 910

Stoff Beurteilungsmaßstab
Arsenverbindungen, als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft TK 8,3 μg/m³ (E)

AK 0,83 μg/m³ (E)

Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen, als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft TK 1,0 μg/m³ (E)

AK 0,16 μg/m³ (A)

Cobalt und Cobaltverbindungen, als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft TK 5,0 μg/m³ (A)

AK 0,5 μg/m³ (A)

 

Die Arbeitsplatzgrenzwerte für die meisten Metalle regelt die TRGS 900.

Beispielsweise besitzen Mangan und seine anorganischen Verbindungen dort einen AGW von 0,02 mg/m³ in der alveolengängigen Fraktion (A-Staub). Der Wert von 0,2 mg/m³ gilt für die einatembare Fraktion von E-Staub. Beryllium und Berylliumverbindungen haben den AGW von 0,06 µg/m³ in der alveolengängigen Fraktion (A-Staub) sowie den Wert 0,16 µg/m³ in der einatembaren Fraktion (E-Staub).

Stationäre Messung von E-Staub und A-Staub für Metalle
Stationäre Messung von E-Staub und A-Staub für Metalle
Personengetragene E-Staub Messung für Metalle
Personengetragene E-Staub Messung für Metalle