Probenahme von Chrom VI erfolgt in der einatembaren Fraktion von E-Staub.

 

Probenahme

In der GSA stehen zur Probenahme von E-Staub die folgenden Probenahmesysteme zur Verfügung:

  • SG10-2 mit GSP10 (personengetragene Probenahme)
  • PM4-2 mit Gesamtstaubkopf (ortsfeste Probenahme)

Die personengetragene Probenahme erfolgt üblicherweise mit SG10-2 und GSP10. Die mit Staub beladene Luft wird mit der batteriebetriebenen Pumpe (SG10-2) mit Volumenstrom von 10 l/min (600 l/h) angesaugt. Wir empfehlen die Messdauer von 4 h, damit ein Volumen von 2,4 m³ erreicht wird, um 1/10 des Beurteilungs-Maßstabs (1 µg/m³) nachweisen zu können. Die mit E-Staub beladene Luft durchströmt einen Membranfilter, ein ungewogener Quarzfaser-Filter mit 37 mm Durchmesser, auf dem der Staub abgeschieden wird.

Die ortsbezogene Probenahme erfolgt mittels eines volumenstromgeregelten Probenahmegerätes mit IFA-E-Staub-Probenahmesystem (PM4-2) mit Volumenstrom von 4 m³/h. Wir empfehlen eine Messdauer von 2 h. Es wird als Filtermedium ein ungewogener Quarzfaserfilter, mit einem Durchmesser von 70 mm, verwendet.
Nach der Probenahme muss der Filter so schnell wie möglich in eine Lösung bestehend aus Natriumhydroxid und Natriumcarbonat überführt werden.

 

Analyseverfahren für die Bestimmung von Chrom(VI)-Verbindungen

Es erfolgt eine photometrische Bestimmung des Chrom(VI)-Gehaltes nach EN ISO 18412:2006 „Bestimmung von Chrom(VI) – Photometrisches Verfahren für gering belastetes Wasser“. Die Bestimmungsgrenze beträgt 0,2 µg/Filter.

 

Beurteilungsmaßstab

 
Beurteilungsmaßstab für Chrom(VI)-Verbindungen nach TRGS 910 liegt bei 1,0 µg/m³ in der einatembaren Staubfraktion (E-Staub).

Chrome IV sample in solution
Chrome IV sample in solution