Nach TRGS 900 gibt es keinen spezifischen Arbeitsplatzgrenzwert für Talkum.
Talkum fällt zum Geltungsbereich der allgemeinen Staubgrenzwerte (ASGW).
Für die Beurteilung der auftretenden Staubkonzentrationen in der Luft des Arbeitsbereiches ist die einatembare (E-Staubfraktion) und die alveolengängige Staubfraktion (A-Staubfraktion) des ASGW nach TRGS 402 zu ermitteln und zu bewerten. Der höhere Stoffindex ist für eine Arbeitsplatzbeurteilung heranzuziehen.
Der alte Arbeitsplatzgrenzwert für Talkum nach der TRGS 900 (Jahr 2004) lag in der alveolengängigen Fraktion für A-Staub bei 2 mg/m³.
Probenahme
Die Probenahme wird wie bei der gravimetrischen Bestimmung der alveolengängigen Staubfraktion (A-Staub) gemäß IFA 6068 durchgeführt. Bei der gravimetrischen Bestimmung der einatembaren Staubfraktion (E-Staub) wird diese wie nach IFA 7284 ausgeführt.
Bei Interesse an dem reinen Talkum-Gehalt empfehlen wir die Analyse im FTIR-Spektrometer.
- FTIR-Spektrometer Spectrum TWO und Spectrum 100 der Fa. Perkin Elmer
Probenvorbereitung
Der besammelte Cellulosenitrat-Filter wird mit Hilfe einer Kaltveraschungsanlage unter Sauerstoffzufuhr verascht. In der Kaltveraschungsanlage, bei 60 °C, werden das Filtersubstrat sowie störende organische Komponenten der Staubprobe wegoxidiert. Danach wird der entstandene Rückstand mit Kaliumbromid homogenisiert und zu einem Pressling gepresst.
Auswertung
Von diesem Pressling wird mit Hilfe des FTIR-Spektrometers ein Absorptionsspektrum im Bereich von 4000 cm-1 bis 400 cm-1 aufgenommen.
Bei 3677 cm-1 besitzt Talkum eine ungewöhnlich schmale, aber charakteristische Bande, die zum quantitativen Nachweis herangezogen wird.
Die Bestimmungsgrenze liegt hier bei 100 µg absolut.