Dieses Verfahren ermöglicht keine Unterscheidung nach Fasern in ihrer chemischen Zusammensetzung und ist daher nicht faserart-spezifisch. Die opaken Messfilter werden mittels Acetondampf und Triacetin optisch transparent gemacht. Dann erfolgt im Lichtmikroskop die Auswertung unter Phasenkontrast-Bedingungen. Hierbei sind sehr dünne Fasern, unter 0,3 µm, nicht erkennbar.

Seit der Einsatz von Asbest verboten ist wird dieses Verfahren fast nur zur Bestimmung der Konzentration künstlicher Mineralfasern eingesetzt. Zu den künstlichen Mineralfasern (KMF) zählen anorganische, synthetische Fasern, welche aus mineralischen Rohstoffen wie Glas, Naturstein oder Schlacke hergestellt werden. Dies sind bspw. Endlosfasern, Mineralwolle, keramische Fasern und Spezialfasern. Im Gegensatz zu den natürlichen Mineralfasern bilden die KMF amorphe Silikate. Die chemische Zusammensetzung der KMF ist stark variierend, wobei das System SiO2– Al2O3 das wichtigste ist. Bei den KMF handelt es sich um eine große Gruppe verschiedener Faserklassen mit unterschiedlichen physikalischen, chemischen sowie biologischen Eigenschaften. Dabei ist zu beachten, dass an vielen Arbeitsplätzen der Faserstaub in der Luft auch von verschiedenen KMF-Arten stammen kann. Häufig tritt eine Vermischung mit weiteren, anderen Faserstäuben wie Gipsfasern auf. Die Probenahme kann abhängig von der Aufgabenstellung personenbezogen erfolgen. Hierbei wird der Probenhalter im Atembereich des Arbeitnehmers angebracht oder ortsfest fixiert. Dazu wird ein Messgerät im zu beurteilenden Bereich aufgestellt. Die Probenahmedauer muss dabei so gewählt werden, dass die Messergebnisse repräsentativ zur Beurteilung der Situation gemäß der Messaufgabe sind.

Zur Probenahme wird ein Cellulosenitratfilter mit einer Porenweite von 0,8 µm mit Gitternetz eingesetzt. Für die Probennahme nach DGUV Information 213-531 gibt es zwei geeignete Systeme:

  • Monitor mit (25 mm Ø)
    Bei diesem System ist ein Volumenstrom von 1 l/min am GSA Probenahmegerät (SG5100ex oder SG5200) einzustellen.
  • PGP-Kassette mit (37 mm Ø)

Bei diesem System ist ein Volumenstrom von 2 l/min am GSA Probenahmegerät (SG5100ex oder SG5200) einzustellen.

Die beprobten Filter werden im Labor auf einen Glasobjektträger präpariert. Danach werden diese in einem Phasenkontrast-Lichtmikroskop analysiert.

Die Nachweisgrenze der durchgeführten Messungen hängt direkt von der Probenahmedauer ab. Für eine zwei Stunden dauernde Messung liegt sie bei 0,032 Fasern/m³.

(Bildquelle: DGUV Information 213-531)