Heutzutage werden anfallende Bau- und Abbruchabfälle verstärkt recycelt. Wenn diese durch Abbruch von Gebäuden der Baujahre bis 1995 entstanden sind, so ist von einer Belastung mit Asbest oder künstlichen Mineralfasern (KMF) auszugehen. Bei nicht fachgerechtem Umgang mit diesen Bau- und Abbruchabfällen können durch diese krebserregenden Stoffe freigesetzt werden. Somit ist eine Beprobung auf Asbest und künstliche Mineralfasern erforderlich. Ebenso hat bei einer Entsorgungsplanung der Abbruchabfälle eine Untersuchung auf mögliche Schadstoffbelastung zu erfolgen.

 

Nach der VDI 3876 Richtlinie können Bau- und Abbruchabfälle auf Asbest mit einer Nachweisgrenze (NWG) von < 0,005 Massenprozent untersucht werden. Dieselbe Methode kann auch zum Bestimmen von künstlichen Mineralfasern herangezogen werden. Die dabei erforderliche Probenahme muss nach LAGA PN 98 durchgeführt werden.

 

Im Labor werden die Proben mittels Siebung in einzelne Fraktionen geteilt. Die groben Fraktionen werden einer Sichtprüfung im Auflichtmikroskop durch einen erfahrenen Mitarbeiter unterzogen. Dabei werden verdächtige Partikel entsprechend der VDI 3866 Richtlinie auf Asbest untersucht. So bestimmte asbesthaltige Partikel werden gewogen und auf die Gesamtmasse der Probe umgerechnet. Die feinere Fraktion wird nach der IFA 7487 eingehend untersucht.

Siebung
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LM
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REM LM
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