Dieses Verfahren ist standardisiertes Messverfahren zur Bestimmung der Anzahlkonzentration anorganischer, faserförmiger Partikel. Dazu zählen Asbestfasern bzw. künstliche Mineralfasern.

In VDI 3492 „Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren“ sind folgende Messaufgaben vorgesehen:

  1. Messungen zur Bestandsaufnahme, des Status quo: Ermittlung der Faserkonzentration während des laufenden Betriebs. Hiermit kann man abzuschätzen, ob vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Faserkonzentration notwendig sind oder der Raum weiter genutzt werden kann.
  2. Erfolgskontrollen im Rahmen vorläufiger Maßnahmen: Sind durch die bisherigen Maßnahmen, die Faserkonzentrationen unter den zulässigen Wert gesenkt oder hält der Erfolg der Maßnahmen an?
  3. Kontrollmessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen: Ist die Faserbelastung so niedrig, dass die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden können?
  4. Erfolgskontroll-Messung zur Beurteilung der Sanierung: Ist die Faserkonzentration unter den Richtwerten?
  5. Kontrollmessung zum Schutz Dritter: Sind Abschottungen und Unterdruck so ausreichend, um Freisetzungen von Fasern aus Arbeitsbereichen in andere Räume zu verhindern oder sind Fasern verschleppt worden?

Zur Probenahme werden goldbedampfte Kernporenfilter mit einem 25 mm Durchmesser und
0,8 µm Porenweite in einem Filtergehäuse und dafür geeignetes Messgerät eingesetzt. In unserem Haus werden dafür bewährte SG12 und APC-Messgeräte verwendet.
Die beprobten Filter werden im Labor auf einen Aluminium-Probenträger aufgeklebt und mit Sauerstoffplasma behandelt. Hierbei wird auf dem Filter befindliches organisches Material entfernt und die Sichtbarkeit feiner Fasern dadurch stark verbessert.
Die Auswertung wird in einem Rasterelektronenmikroskop mit einem EDX- (Energiedispersive Röntgenanalyse) Detektor durchgeführt. Dabei werden die Filter nach der Richtlinie abgesucht und die gefundenen Fasern ausgezählt und ausgemessen. Danach bestimmten Klassen wie Asbest, sonstige anorganische Fasern oder Gips zugeordnet. Ein eigens dafür entwickeltes Zählprogramm und erfahrenes Personal garantieren eine schnelle und zuverlässige Auszählung.

Auf Wunsch können Fasern durch die EDX-Analyse jeweiligen Produktfasern zugeordnet werden. Dafür wird lediglich nur eine Referenzprobe von dem verwendeten Material gebraucht, um die Fasern eindeutig zuzuordnen.

Für künstliche Mineralfasern (KMF) ist zurzeit kein AGW festgelegt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01.01.2005 galt ein Grenzwert von 250.000 F/m³. Dieser Grenzwert kann noch zur Orientierung dienen.

Für Asbest bei ASI-Arbeiten ohne Schutzmaßnahmen gilt ein AGW von 10.000 F/m³. Für Asbest gilt nach der Gefahrstoffverordnung § 23 ein Luftgrenzwert an Arbeitsplätzen, die nicht Abbruchs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sind, von 1000 F/m³.

Bei Messungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von asbesthaltigen Materialien (nicht aber Messungen in Arbeitsbereichen während der Arbeiten an faserhaltigen Materialien) müssen nach den Asbestrichtlinien der Länder folgende Bedingungen bei Erfolgskontrollen von
Sanierungen eingehalten werden:

  1. Die Asbestfaserkonzentrationen mit Faserlängen L > 5µm wird aus der auf dem Filter beobachteten Faseranzahl berechnet. Jeder Messwert muss weniger als 500 Fasern/m3 betragen.
  2. Die Obergrenze der aus der Anzahl der Asbestfasern mit einer Faserlängen L > 5µm nach der Poisson-Verteilung (95 % -Vertrauensbereich) berechneten Asbestfaserkonzentration muss unterhalb von 1000 Fasern/m³ liegen.

Unter den in der Richtlinie festgelegten Standardbedingungen durchgeführte Messungen ergeben eine Nachweisgrenze von etwa 300 Fasern/m³. Wird bei der Probenahme von den Standardbedingungen abgewichen – wie über verkürzte Probenahmedauer – kann die Nachweisgrenze mit erhöhtem Zählaufwand verbessert werden.